Nutzungsbedingungen für die Anwendung der
Simploo CMS Community Edition

Der Anwender von Simploo CMS Community Edition verpflichtet sich gegenüber der Firma Simploo GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Öschstraße 33, 73072 Donzdorf (im Folgenden Simploo) mit dem Herunterladen der Software Simploo CMS Community Edition dazu, die Software Simploo CMS Community Edition ausschließlich unter Beachtung und Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen und anzuwenden.

Der Anwender vereinbart mit dem Herunterladen der genannten Software mit Simploo Folgendes:

Vorbemerkung:

Simploo ist Inhaber von Nutzungs-und Verwertungsrechten an der in § 1 bezeichneten Software. Der Anwender möchte die Software nutzen. Es handelt sich um eine frei zugängliche Nutzung für eigene Zwecke, die für den Verwender kostenlos ist. Die Nutzung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Nutzung von Simploo CMS Community Edition ist nicht zur verwechseln mit der Nutzung der kostenpflichtigen Simploo CMS Business Edition in der jeweiligen Version, die dem Anwender – ohne den Erwerb der Simploo CMS Business Edition -  nicht gestattet ist.

§ 1 Gegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist folgende Software bzw. die diesbezüglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte:

Bezeichnung: Simploo CMS Community Edition

Programm zur direkten Bearbeitung von Web-Seiten durch den Nutzer innerhalb der Bildschirmdarstellung einer Web-Seite. Sogenanntes „Content Management System“

Gegenstand ist die Nutzung dieser Software insgesamt, sowie die Nutzung von einzelnen Komponenten der Software ausschließlich für eigene private Zwecke und im Falle von Vereinen und Gruppen nur für vereins- oder gruppeninterne Zwecke.

(2) Unabhängig von den Rechten nach § 69 a ff UrhG sind sich die Parteien darüber einig, dass die gesamte Software sowie die einzelnen Komponenten, aus denen die Software besteht, und sämtliche Datensätze der Software ausschließlich Simploo zur  Nutzung und Verwertung zustehen sollen und der Anwender ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung  von Simploo nicht berechtigt ist, die Software und einzelne Datensätze daraus über die in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumte Nutzungsart hinaus zu nutzen oder zu verwerten. Unabhängig hiervon bestehen selbstverständlich weitergehende Rechte an der Software z.B. nach § 69 a ff UrhG für Simploo, worauf ausdrücklich  hingewiesen wird. Der Anwender ist nur berechtigt, die Software (Gegenstand nach § 1) nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

(3) Dem Anwender ist klar, dass es keine fehlerfrei Software gibt sondern eine Software nur dem aktuellen Stand der Programmierung entspricht. Eine fehlerfreie Software wird nicht zur Verfügung gestellt.

§ 2 Recht des Anwenders

(1) Simploo räumt dem Anwender das Recht zur Nutzung  der unter § 1 genannten Software ausschließlich zu eigenen privaten Zwecken und im Falle der Nutzung durch Vereine oder Gruppen zur ausschließlich vereins- bzw. gruppeninternen Zwecken ein.

(2) Dieses Recht berechtigt dazu, die Software in bereitgestelltem Umfang für eine Web-Adresse zu nutzen. Die Nutzung ist weiter für andere Web-Adressen des Anwenders erlaubt, sofern diese Web-Adressen einen identischen Inhalt haben wie die im vorstehenden Satz 1 genannte Web-Adresse.

(3) Das Recht zur Nutzung ist auf den Anwender selbst beschränkt. Der Anwender ist berechtigt, die Ausübung des Rechts ausschließlich eigenen Mitarbeitern im Betrieb des Anwenders zu gestatten. Eine weitergehende Gestattung ist – ohne ausdrückliche Genehmigung  von Simploo – ebenso wenig erlaubt, wie die Übertragung von Rechten am Gegenstand nach § 1 auf Dritte.

§ 3 Haftung von Simploo

(1)  Sofern nach gesetzlicher Maßgabe eine Haftung von Simploo besteht, gilt in diesem Fall für die Haftung von Simploo Folgendes:

1. Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Simploo oder einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Simploo beruht, haftet Simploo auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Soweit unter dem vorstehenden  §  3 Abs. 1 Ziff. 1. nichts anderes bestimmt ist und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt, ist die Haftung von Simploo ausgeschlossen.

3. Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, ist die Haftung von Simploo auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nicht nur für vertragliche, sondern auch für andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter den Ziffern 2 und 3 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit Simploo eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.

6. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft  Simploo nur, wenn Simploo  das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und schriftlich übernommen hat.

7. Soweit die Haftung von Simploo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Simploo.

8. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2)  Sofern nach gesetzlicher Maßgabe  keine Haftung für Simploo besteht, bleibt es bei dieser nichtbestehenden Haftung von Simploo und der vorstehende § 3 Absatz 1 hat keinerlei Bedeutung.

§ 4 Schutzrechte Dritter

Der Anwender benachrichtigt Simploo unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen.

§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Anwender nutzt sein erworbenes Wissen der softwaretechnischen Möglichkeiten des Gegenstandes nach § 1 sowie der Programmierung und der Funktionsweisen des Gegenstandes nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Er wird dieses Wissen auch keinen Dritten mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung stellen. Als Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die dem  Gegenstand entspricht oder wesentliche prägende Elemente des Gegenstandes enthält.

(2) Dritte, z.B. Arbeitnehmer, denen der Anwender den Gegenstand nach § 1 zugänglich macht,  weist der Arbeitnehmer auf diese vorgenannten Pflichten hin und verpflichtet diese Personen zur Einhaltung dieser Verpflichtungen.

§ 6 Hinweis und Verpflichtung des Anwenders

(1) Mit dem Gegenstand nach § 1 werden Web-Seiten bearbeitet. Für den Inhalt der bearbeiteten Webseiten übernimmt Simploo keinerlei Verantwortung oder Haftung. Es ist Simploo nicht möglich den Inhalt zu kontrollieren und dafür Verantwortung zu übernehmen. Der Anwender wird keinerlei Inhalte veröffentlichen, die gesetzeswidrig sind.

(2) Die Änderung oder Entfernung jeglicher Copyright-Hinweise der Simploo GmbH sowohl im  PHP-Quellcode, als auch in den Template-Vorlagen, ist ausdrücklich untersagt.

(3) Sowohl in von der Simploo GmbH zur Verfügung gestellten Template-Vorlagen, als auch in individuell erstellten und in das Simploo CMS integrierten Template-Vorlagen, muss deutlich sichtbar für die Besucher der Webseiten ein Hinweis auf die "Simploo CMS Community Edition" mit Verlinkung auf die Internetseite www.simploo.de vorhanden sein.

 

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